{"id":265,"date":"2022-01-06T14:45:51","date_gmt":"2022-01-06T14:45:51","guid":{"rendered":"https:\/\/urbanicom.de\/?p=265"},"modified":"2022-01-06T15:48:29","modified_gmt":"2022-01-06T15:48:29","slug":"perspektiven-fuer-die-hiesigen-innenstaedte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/urbanicom.de\/?p=265","title":{"rendered":"Perspektiven f\u00fcr die hiesigen Innenst\u00e4dte"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Artikel vom Michael Reink, gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Vorstandsmitglied urbanicom e.V.<\/strong><br>erschienen in Immobilien-Finanzierung \u2013 der langfristige Kredit<\/p>\n\n\n\n<p>Die deutschen Innenst\u00e4dte sind mal wieder in den Schlagzeilen. Grund daf\u00fcr war in den vergangenen Jahrzehnten vornehmlich die Konkurrenz zur Gr\u00fcnen Wiese. Das hat sich in den letzten zehn Jahren sukzessive in Richtung der Konkurrenz zum Online-Handel verlagert. Mittlerweile hat der Onlinehandel einen Anteil am Gesamtumsatz von 12,6 Prozent. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Lebensmitteleinzelhandel, welcher f\u00fcr rund 44 Prozent der Gesamtums\u00e4tze des deutschen Handels verantwortlich ist, bisher nur eine geringe Onlinedurchdringung von 2,0 Prozent hat. Betrachtet man also nur den Non-Food-Handel liegen die Umsatzanteile bereits bei 18,4 Prozent. Bei der alleinigen Betrachtung der Leitbranchen der Innenstadt, dem textilen Einzelhandel sowie dem Handel mit Elektroartikeln, liegen die Ums\u00e4tze sogar bei 23,1 bzw. 25,5 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist jedoch das Bild vor den pandemiebedingten Schlie\u00dfungen des Einzelhandels, die f\u00fcr den Online-Handel wie ein Katalysator gewirkt haben. So haben viele B\u00fcrger*innen in den Lockdowns erstmalig Waren online eingekauft \u2013 und viele werden dabei bleiben. Die Lockdowns haben bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Lebensmitteleinzelhandel) letztendlich bewirkt, dass die Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Waren aller Art nur \u00fcber den Vertriebsweg Online-Handel m\u00f6glich war. Der station\u00e4re Handel wurde als konkurrierender Vertriebsweg vom Marktgeschehen ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die Wirkung f\u00fcr die Innenst\u00e4dte war und ist h\u00f6chst unerfreulich. So sind beispielsweise die innerst\u00e4dtischen Frequenzen bis zu \u00fcber 90 Prozent zur\u00fcckgegangen. Leider wurden auch in den Zeiten zwischen den Lockdowns im bundesweiten Durchschnitt nicht die Frequenzen vor der Pandemie erreicht. In Folge dieser Frequenzverluste mussten im Jahr 2020 f\u00fcr den textilen Einzelhandel Umsatzverluste in H\u00f6he von 23 Prozent verkraftet werden. Im ersten Halbjahr 2021 lagen die Umsatzverluste in den Innenst\u00e4dten sogar bei 73 Prozent. Gleichzeitig waren nicht alle Vertragspartner des station\u00e4ren Handels in der Lage oder gewillt, angemessen auf diese Situation z.B. durch Mietreduzierungen zu reagieren. Auch wenn der Handelsverband Deutschland (HDE) mit dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) durch den \u201eVerhaltenskodex des Handels und der Immobilienwirtschaft\u201c eine angemessene Richtschur erarbeitet hat, muss festgestellt werden, dass Stundungen und Mietnachl\u00e4sse nur in Verbindung mit Vertragsverl\u00e4ngerungen eher die Regel als die Ausnahme waren. Die derzeitigen 2G-Regeln im Einzelhandel bewirken ganz aktuell, dass die wichtigen Weihnachtsums\u00e4tze zum zweiten Mal nach 2021 unterdurchschnittlich sind. Die Wirkungen sind f\u00fcr viele Unternehmen existenzgef\u00e4hrdend.<\/p>\n\n\n\n<p>Das wird Auswirkungen auf die Fl\u00e4chenentwicklung in den Innenst\u00e4dten haben. Laut Studie des ivd sind in den A-Lagen der Klein- und Mittest\u00e4dte die Leerst\u00e4nde auf 15 Prozent angewachsen, in den B-Lagen sind Leerst\u00e4nde von bis zu 25 Prozent zu verzeichnen. Dabei ist auch die Mietentwicklung bei Handelsimmobilien beachtlich. Haben sich die Mieten in den TOP-10 High-Street-Standorten seit den 90er Jahren verdoppelt, so ist in den Mittelst\u00e4dten bzw. regionalen Zentren keine derart dynamische Steigerung zu verzeichnen. Dennoch m\u00fcssen wir davon ausgehen, dass es sich bei den aktuellen Leerst\u00e4nden auch in den Metropolen nicht um die \u00fcblichen \u201eFluktuationsleerst\u00e4nde\u201c handelt, sondern diese Fl\u00e4chenaufgaben f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit im Stadtbild sichtbar sein werden. Der Handel reagiert ohnehin seit einiger Zeit durch geringere Fl\u00e4chennachfragen und der Nachfrage von kleineren Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfen auf die Digitalisierung. Auch hier haben die pandemiebedingten Schlie\u00dfungen zu einer Beschleunigung der ohnehin schon dynamischen Prozesse gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt zu hoffen, dass die B\u00fcrger nach dem Ende der Pandemie wieder in Ihre Innenst\u00e4dte zur\u00fcckkehren werden. Aber was werden sie vorfinden. St\u00e4dte die oft auf Jahrzehnte auf Verschlie\u00df gefahren worden sind. Es gibt leider zu viele Innenst\u00e4dte, in denen die Aura der 70er und 80er Jahre durch die Gassen weht. Vernachl\u00e4ssigte \u00f6ffentliche Gr\u00fcnanlagen, unzureichende Sitzm\u00f6glichkeiten, ein austauschbares Angebot des Handels und partiellen Investitionsstau. Dabei ist die Analyse rasch vollzogen aber auch nicht immer fair. St\u00e4dte k\u00f6nnen sich nicht alle f\u00fcnf Jahre neu erfinden. Filialisierte Handelsunternehmen haben sich durch Qualit\u00e4t und gutes Management gegen\u00fcber dem kleinteiligen privatgef\u00fchrten Einzelhandel durchsetzen k\u00f6nnen und dominieren daher durch die gute Nachfrage ihrer Produkte die A-Lagen. Die Wettbewerbsbedingungen sind f\u00fcr den kleinteiligen privatgef\u00fchrten Einzelhandel wiederum schwieriger, da er z.B. nicht auf Skaleneffekte setzen kann. Die Herausforderungen der Digitalisierung kommen noch hinzu.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gemengelage zur Gesundung der Innenst\u00e4dte ist daher herausfordernd. Erschwerend kommt hinzu, dass der Onlinehandel dem station\u00e4ren Handel die Alleinstellung der Warenverf\u00fcgbarkeit genommen hat. Diese Alleinstellung war jedoch der Grund, weswegen viele Innenst\u00e4dte trotz eines erheblichen Sanierungs- und Investitionsstaus mit hohen Frequenzen gut funktioniert haben. Nicht die st\u00e4dtebauliche G\u00fcte hat die Menschen angelockt, es waren die immer wieder neuen und begehrenswerten Produkte. Heutzutage erwarten die Kunden*innen jedoch eine ubiquit\u00e4re Warenverf\u00fcgbarkeit \u2013 jederzeit, \u00fcberall, bequem, preiswert \u2013 und tragen dieses Angebot \u00fcber ihr Handy in der Westentasche. F\u00fcr die Innenst\u00e4dte bedeutet dies einerseits weniger Sogwirkung des Handels und gleichzeitig die Notwendigkeit zur st\u00e4dtebaulichen Aufwertung. Gleichzeitig muss die nachlassende Sogwirkung des Einzelhandels durch die \u201eNachbarn des Handels\u201c kompensiert werden, wenn die Frequenzen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden sollen. Das ist nicht trivial, da auch diese Nachbarn des Handels mit der digitalen Transformation begonnen haben. Beispielsweise werden durch die \u201edigitale Verwaltung\u201c etliche Beh\u00f6rdeng\u00e4nge unn\u00f6tig und dadurch die Servicequalit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Verwaltung verbessert. Gleichzeitig nimmt man den B\u00fcrgern*innen einen Anlassbezug f\u00fcr einen Innenstadtbesuch und sorgt quasi durch Verwaltungshandel f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Reduzierung der Frequenzen. Banken und Versicherungen konsolidieren ihre Filialnetze und auch die Gastronomie lernt \u00fcber die Lieferdienste, dass sie nicht immun gegen die fortschreitende Digitalisierung ist. Neben diesen \u201efreien Frequenzen\u201c (Zielort ist frei w\u00e4hlbar) ergeben sich auch im Bereich der \u201egebundenen Frequenzen\u201c (Zielort ist fremdbestimmt) Ver\u00e4nderungen. So wird das Homeoffice zwar daf\u00fcr sorgen, dass etliche Pendler nicht mehr zu den Tagesspitzen die Zufahrtswege in die Innenst\u00e4dte als B\u00fcrostandorte verstopfen. Gleichzeitig bedeutet dies f\u00fcr den Handel ein verringertes Potenzial an Kunden*innen im Nahbereich.<\/p>\n\n\n\n<p>Letztendlich wird eines deutlich erkennbar: Die Innenst\u00e4dte funktionieren nur als \u201eSystem\u201c. Dieses wurde lange Jahre vom Handel dominiert. Diese Dominanz wird sukzessive abgebaut, wobei der Handel voraussichtlich auch in Zukunft der Frequenzbringer Nummer eins sein wird. Aber die notwendigen Investitionen sind in allen Bereich zu t\u00e4tigen. Daher hat das Bundesministerium des Inneren f\u00fcr Bau und Heimat (BMI) 2020 auf Initiative des Handelsverband Deutschland den \u201eBeirat Innenstadt beim BMI\u201c berufen. Dieser repr\u00e4sentiert alle relevanten Wirtschaftsakteure der Innenst\u00e4dte sowie die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde. Damit wurde eine Struktur geschaffen, die die notwendigen Ma\u00dfnahmen im gegenseitigem Einvernehmen reflektieren und Handlungsempfehlungen geben kann. Ein erstes Ergebnis ist die Innenstadtstrategie des Beirat Innenstadt, welche nach Aussagen des aktuellen Koalitionsvertrages auch in der neuen Legislaturperiode laufend fortgeschrieben werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Dadurch wird ein Dialog zwischen der Bundesregierung, den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden und der Wirtschaft hergestellt, welcher zu einem laufend aktualisierten konkreten Ma\u00dfnahmenkatalog f\u00fchrt. Das ist in der bisherigen St\u00e4dtebaupolitik einmalig und zeigt den Willen aller Beteiligen, das \u201eSystem Innenstadt\u201c zukunftsf\u00e4hig zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Korrespondierend dazu wurde vom Haushaltsausschuss des Bundestages das F\u00f6rderprogramm \u201eZu- kunftsf\u00e4hige Innenst\u00e4dte und Zentren\u201c mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden in den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren den bisher ausgesuchten 238 Kommunen helfen, die Entwicklung ihrer jeweiligen Innenstadt zu bef\u00f6rdern. Daraus ist der feste Wille der Bundesregierung zur Vitalisierung der Innenst\u00e4dte abzulesen, auch wenn der Handelsverband Deutschland sowie die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde eine j\u00e4hrliche Sonderf\u00f6rderung in H\u00f6he von 500 Millionen Euro in den kommenden f\u00fcnf Jahren gefordert haben und weiterhin fordern. Zudem besagt der Koalitionsvertrag, dass die St\u00e4dtebauf\u00f6rderung von derzeit 790 Millionen Euro j\u00e4hrlich gesichert und dauerhaft erh\u00f6hen wird. Viel Geld, dass sinnvoll investiert werden muss. Erg\u00e4nzend sei erw\u00e4hnt, dass wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen, z. B. der Hochschule f\u00fcr Technik Stuttgart ergeben haben, dass jeder eingesetzte F\u00f6rder-Euro bis zu acht weitere Euro an privaten und \u00f6ffentlichen Folgeinvestitionen ausl\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Investitionen in den Innenst\u00e4dten zus\u00e4tzlich anzureizen, fordert der Handelsverband Deutschland neben diesen direkten F\u00f6rdermitteln eine Sonder-AfA-Innenstadt. Derartige Sonderabschreibungen wurden bereits in den 90er Jahren erfolgreich zur Vitalisierung der Innenst\u00e4dte in den damals neuen Bundesl\u00e4ndern erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-subtle-light-gray-background-color has-background\"><tbody><tr><td><strong>Exkurs: Sonder-AfA-Innenstadt<\/strong> <br><br>Um eine gute Durchmischung von Nutzern und Bewohnern zu erm\u00f6glichen, bedarf es umfangreicher \u00f6ffentlicher, aber mindestens ebenso sehr auch privater Investitionen. <br><br>Damit diese Investitionen attraktiv sind, m\u00fcssen sie einen angemessenen und sicheren Ertrag erzielen. Dies kann nat\u00fcrlich grunds\u00e4tzlich \u00fcber hohe Mieten erreicht werden, die aber oftmals abschreckend auf Mietinteressenten, sei es privat oder gewerblich, wirken. Ein anderer Weg die Nettorendite \u2013 und nur die ist f\u00fcr einen Investor entscheidungsrelevant \u2013 zu erh\u00f6hen, ist die Senkung der Steuerlast durch eine Erh\u00f6hung der Abschreibung bei Investitionen in innerst\u00e4dtische Geb\u00e4ude. Dadurch w\u00fcrden sich solche Investition wesentlich schneller amortisieren, als es heute der Fall ist. Davon w\u00fcrde auch der Einzelhandel profitieren: Ist der Einzelh\u00e4ndler selbst der Eigent\u00fcmer seiner Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume, hat er unmittelbar den Vorteil der h\u00f6heren Abschreibung und dadurch geringeren Steuerlast. Ist er Mieter, kann er mit dem Vermieter eine niedrigere Miete vereinbaren, als es bei der normalen Geb\u00e4udeabschreibung der Fall w\u00e4re. <br><br>Die steuerlich zul\u00e4ssigen Abschreibungen bei Geb\u00e4uden sind grunds\u00e4tzlich sehr niedrig. Denn nach \u00a7 7 Einkommensteuergesetz (EStG) betr\u00e4gt der j\u00e4hrliche Abschreibungssatz bei Betriebsgeb\u00e4uden 3 Prozent und bei Wohngeb\u00e4uden sogar 2 Prozent. Zwar hat die neue Regierungskoalition beschlossen, den Abschreibungssatz f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude ebenfalls auf 3 Prozent zu erh\u00f6hen, aber auch damit erstreckt sich die Nutzungsdauer immer noch \u00fcber einen sehr langen Zeitraum. Erg\u00e4nzend gibt es zwar die M\u00f6glichkeit der Sonderabschreibungen nach \u00a7\u00a7 7h und i EStG in f\u00f6rmlich festgelegten Sanierungsgebieten und bei anerkannten Baudenkmalen. Hier k\u00f6nnen im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten abgeschrieben werden. Diese M\u00f6glichkeit besteht allerdings nicht f\u00fcr Neubauten in den Sanierungsgebieten. Auch die (erh\u00f6hten) Abschreibungen f\u00fcr Baudenkmale und Geb\u00e4ude in Sanierungsgebieten, die f\u00fcr eigene Wohnzwecke genutzt werden, sind an die Erf\u00fcllung der rest- riktiven Kriterien der \u00a7\u00a7 7h und i EStG gebunden. Eine Erweiterung der erh\u00f6hten Abschreibungen auf das gesamte Gebiet der Innenstadt in Form einer Sonder-AfA-Innenstadt ist daher aus Sicht des Handelsverband Deutschland ein geeigneter Schl\u00fcssel, Investitionen in den Innenst\u00e4dten anzuregen. <br><br>Wenn der Gesetzgeber von Herstellungskosten spricht, ist es wichtig, diese genau abzugrenzen. Denn nur sie m\u00fcssen planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben werden. Im Gegensatz dazu kann normaler Erhaltungsaufwand immer in dem Jahr, in dem er anf\u00e4llt, vollst\u00e4ndig abgeschrieben werden. Die Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um das Geb\u00e4ude zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, d.h. funktionst\u00fcchtig zu machen. Dabei unterscheidet die Finanzverwaltung drei F\u00e4lle: <br><br>1. Objektive Funktionst\u00fcchtigkeit <br>2. Subjektive Funktionst\u00fcchtigkeit <br>3. Hebung des Standards <br><br>Zu 1.: Ein Geb\u00e4ude ist objektiv funktionsunt\u00fcchtig, wenn f\u00fcr seinen Gebrauch wesentliche Teile objektiv nicht nutzbar sind. Dies kann z. B. die Heizung sein. Wird sie erneuert, liegen in der Regel Anschaffungskosten vor, die planm\u00e4\u00dfig abgeschrieben werden m\u00fcssen. <br><br>Zu 2.: Ein Geb\u00e4ude ist subjektiv funktionsunt\u00fcchtig, wenn es f\u00fcr den gedachten Zweck nicht nutzbar ist. Soll z.B. ein bisher gewerblich genutzter Teil als Wohnung vermietet werden oder umgekehrt, sind die daf\u00fcr get\u00e4tigten Aufwendungen den Anschaffungskosten zuzurechnen und planm\u00e4\u00dfig abzuschreiben. <br><br>Zu 3.: Der Standard eines Wohngeb\u00e4udes wird gehoben, wenn ein Wechsel von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder einem mittelern auf einen sehr anspruchsvollen Standard erfolgt. Daf\u00fcr m\u00fcssen in mindestens drei der zentralen Ausstattungsmerkmale Heizungs-, Sanit\u00e4r-, Elektroinstallation und Fenster eine Erh\u00f6hung des Gebrauchswerts erfolgen. Diese Bedingung kann auch dann erf\u00fcllt sein, wenn sich durch die Sanierung die Nutzungsdauer des Geb\u00e4udes deutlich verl\u00e4ngert. <br><br>Vereinfachen kann aus der obigen Beschreibung der Schluss gezogen werden, dass attraktivere Innenst\u00e4dte attraktivere Immobilien erfordern, sei es hinsichtlich ihrer Substanz oder ihrer Nutzungsm\u00f6glichkeiten. Und die Verbesserungen mit denen eine h\u00f6here Attraktivit\u00e4t erreicht werden kann, f\u00fchren typischerweise zu Herstellungskosten, die zurzeit noch \u00fcber einen sehr langen Zeitraum abgeschrieben werden m\u00fcssen. Und selbst wenn ein Investor diese Zeit hat \u2013 die Innenst\u00e4dte haben sie nicht. F\u00fcr innerst\u00e4dtische Gebiete sollten deshalb zumindest die Abschreibungss\u00e4tze gelten, die auch in Sanierungsgebieten angewendet werden. Erg\u00e4nzend sollten diese Regelungen auch auf Neubauten ausgeweitet werden. <br><br>Exkurs Sonder-AfA-Innenstadt: Autor: Ralph Br\u00fcgelmann, Abteilungsleiter Steuern &amp; Finanzen Handelsverband Deutschland (HDE)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die gew\u00fcnschte Entwicklung in Richtung multifunktionaler Innenst\u00e4dte Bedarfs es von Seiten des Gesetzgebers jedoch ein wenig mehr. Bei der Betrachtung des Rechtsrahmens f\u00e4llt auf, dass die zumeist als \u201eKerngebiet\u201c ausgewiesenen Innenst\u00e4dte etliche Funktionen nur ausnahmsweise zulassen. Die gilt insbesondere f\u00fcr das innerst\u00e4dtische Wohnen. Das ist dem Wunsch geschuldet, Gemengelagen, sprich das r\u00e4umliche Nebeneinander von sich ausschlie\u00dfenden Funktionen, weitestgehend auszuschlie\u00dfen. Wenn die Innenst\u00e4dte jedoch zuk\u00fcnftig multifunktional werden sollen, sind diese G<\/p>\n\n\n\n<p>mengelagen nicht von vornherein auszuschlie\u00dfen. Vielmehr sollte die Gemengelage zuk\u00fcnftig zur \u201etypischen Situation\u201c in der Innenstadt werden. Das bedeutet nicht, dass das direkten Nebeneinander von Schwerindustrie und Wohnen, wie zu Beginn der Industrialisierung, wiederkehren soll. Jedoch sind auch im Emissionsschutz die modernen technischen M\u00f6glichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes deutlich st\u00e4rker zu ber\u00fccksichtigen. So hat bespielweise Adidas im Rahmen des Projektes \u201eStorefactory\u201c in einem Berliner Shoppingcenter den Kunden*innen die M\u00f6glichkeit geboten, ihre eigenen Pullover zu gestalten und direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Auch kehren Manufakturbetriebe z.B. in der Fahrradproduktion oder Schneidereien in die Innenst\u00e4dte zur\u00fcck. Diese positiven Entwicklungen, die auch durch Mietreduzierungen erm\u00f6glicht werden, tragen zur Verbesserung der funktionalen Attraktivit\u00e4t bei. Zur dauerhaften Sicherung muss jedoch auch der Rechtsrahmen diese<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eNeue Idee von einer Innenstadt\u201c mittragen und Rechtssicherheit bieten.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Faktoren und derzeitige Bestrebungen zusammengerechnet, k\u00f6nnen die Innenst\u00e4dte sich tats\u00e4chlich zu den vielzitierten \u201eThird Places\u201c und Begegnungsorten entwickeln. Dabei wird der Faktor Kommunikation ein wesentlicher Anlass f\u00fcr den Besuch einer Innenstadt sein und bleiben. Der Handel wird in den Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen teilweise anderen Nutzungen weichen und somit voraussichtlich an Dominanz einb\u00fc\u00dfen, diese , absolut betrachtet, jedoch in einem Gro\u00dfteil der Kommunen behalten. Ziel sind lebenswerte Orte zum Konsumieren und Kommunizieren mit einem H\u00f6chstmal an unterschiedlichen Nutzungen. Wie das geht zeigt der Best-Practice-Datenpool <a href=\"https:\/\/www.unsere-stadtimpulse.de\">www.unsere-stadtimpulse.de<\/a>, den der Handelsverband Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Deutschen St\u00e4dtetag, dem Deutschen St\u00e4dte und Gemeindebund sowie der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland aufgebaut hat. Ein Blick lohnt sich \u2013 versprochen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Michael Reink, gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Vorstandsmitglied urbanicom e.V.<\/strong><br><strong>Bereichsleiter Standtort- und Verkehrspolitik Handelsverband Deutschland (HDE)<\/strong><br>zuerst erschienen in <a href=\"https:\/\/www.kreditwesen.de\/immobilien-finanzierung\/\">Immobilien-Finanzierung &#8211; der langfristige Kredit, Ausgabe 1\/2022<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel vom Michael Reink, gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Vorstandsmitglied urbanicom e.V.erschienen in Immobilien-Finanzierung \u2013 der langfristige Kredit Die deutschen Innenst\u00e4dte sind mal wieder in den Schlagzeilen. Grund daf\u00fcr war in den vergangenen Jahrzehnten vornehmlich die Konkurrenz zur Gr\u00fcnen Wiese. 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